Kurzfristige Beschäftigung
Ein Job wird in Deutschland nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als kurzfristig und sozialabgabefrei betrachtet, wenn er sich in seiner Art auf bestimmte Beschäftigungen bezieht. Dazu gehören saisonale Arbeiten und Beschäftigungen, die vertraglich im Voraus auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.