Gage – Honorar, Lohn
Die Entlohnung für die erbrachte Arbeit des Personals wird branchenüblich Gage oder Honorar genannt und stellt die Bezahlung dar.
Die Entlohnung für die erbrachte Arbeit des Personals wird branchenüblich Gage oder Honorar genannt und stellt die Bezahlung dar.