BuyOut – Bildrechte / Nutzungsrechte
Das Nutzungsrecht, dass der Auftraggeber durch BuyOuts erwirbt, ermöglicht ihm die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial für bestimmte Zwecke in einem festgelegten Zeitraum. Dabei werden die zuvor festgelegten Rechte an dem Material vom Personal und der Agentur auf den Endkunden übertragen. Der Endkunde zahlt für diese BuyOuts, um seine Nutzungsrechte auszuüben. In der Regel werden räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsbedingungen für die BuyOuts vereinbart, die vertraglich festgehalten werden müssen. Wenn der Auftraggeber sich entscheidet, die Bildrechte über diese Vereinbarungen hinaus zu nutzen, müssen die Bildrechte in einer nachfolgenden Verhandlung erweitert werden. Andernfalls können empfindliche Vertragsstrafen drohen.